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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PARTNER (PARTNER-AGB)

für das Inserieren auf der WoSuch-Plattform

Stand: Oktober 2026

§ 1 GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTNER

(1) Diese Partner-AGB gelten für alle Verträge über die Veröffentlichung von Immobilienangeboten und über Zusatzleistungen auf der Plattform WoSuch — der Website unter wosuch.com sowie den mobilen Apps für iOS und Android — zwischen dem Betreiber und gewerblichen Anbietern (im Folgenden „Partner“).

(2) Betreiber und Vertragspartner:

Mykola Gnylytskyy
Gentzgasse 21
1180 Wien
Österreich
E-Mail: kontakt@wosuch.com

(3) Partner können ausschließlich Unternehmer sein, die gewerbsmäßig als Immobilienmakler oder Bauträger tätig sind und die dafür nach dem Recht ihres Sitzstaates erforderliche Berechtigung besitzen. Das Konsumentenschutzgesetz findet keine Anwendung.

(4) Für Nutzer, die auf der Plattform Immobilien suchen, gelten die AGB von WoSuch. Abweichende Bedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn WoSuch ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Diese Partner-AGB sind vor Vertragsschluss und jederzeit danach unter wosuch.com abrufbar und können gespeichert und ausgedruckt werden.

§ 2 ROLLE VON WOSUCH

(1) WoSuch stellt eine Online-Plattform bereit, auf der Partner Immobilienangebote veröffentlichen und Nutzer darin suchen. WoSuch ist Anbieter eines Online-Vermittlungsdienstes im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 und Hostingdiensteanbieter im Sinne des § 16 E-Commerce-Gesetz (ECG) und des Art. 6 der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste.

(2) WoSuch ist weder Immobilienmakler noch Bauträger und wird nicht vermittelnd tätig. WoSuch ist nicht Partei der Verträge zwischen dem Partner und Interessenten und erhält daraus keine Provision und keine sonstige transaktionsbezogene Vergütung. Das Entgelt des Partners richtet sich ausschließlich nach der Zahl und der Dauer der veröffentlichten Objekte und nach den gebuchten Zusatzleistungen.

(3) WoSuch schuldet keine bestimmte Zahl an Aufrufen, Anfragen oder Vertragsabschlüssen.

(4) WoSuch bietet selbst keine Immobilien an und bevorzugt keine eigenen oder verbundenen Angebote.

(5) Der Partner ist frei, seine Objekte gleichzeitig auf anderen Plattformen und über andere Kanäle zu beliebigen Bedingungen anzubieten.

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS UND PARTNERKONTO

(1) Der Partner beantragt ein Partnerkonto über das Formular auf wosuch.com oder im Partner-Kabinett. Mit dem Antrag bestätigt er, dass er die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 3 erfüllt. Auf Verlangen weist er dies nach, insbesondere durch die Gewerbeberechtigung, einen Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem oder Firmenbuch und die UID-Nummer.

(2) Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Partnerkontos durch WoSuch zustande. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht; eine Ablehnung wird dem Antragsteller mit Gründen mitgeteilt.

(3) Der Partner hält seine Zugangsdaten geheim. Er haftet für Handlungen von Mitarbeitern und anderen Personen, denen er Zugang zu seinem Konto gewährt.

(4) Änderungen der Unternehmensdaten — insbesondere Firma, Anschrift, UID-Nummer und Berechtigung — aktualisiert der Partner unverzüglich im Partner-Kabinett. Der Wegfall der Berechtigung ist WoSuch unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 LEISTUNGEN

(1) WoSuch veröffentlicht die vom Partner übermittelten Objekte auf der Website und in den Apps und stellt ein Firmenprofil sowie ein Partner-Kabinett bereit. Im Partner-Kabinett stehen dem Partner Statistiken zu seinen Objekten zur Verfügung, insbesondere Impressionen, Exposé-Aufrufe, Merklisten-Einträge und Kontaktklicks, mit Export als CSV und PDF.

(2) Der Partner übermittelt seine Objekte durch Eingabe im Partner-Kabinett oder über die OpenImmo-Schnittstelle. Bei der Übermittlung über die Schnittstelle übernimmt WoSuch die Daten so, wie sie übermittelt werden; der Partner ist für ihre Richtigkeit und laufende Aktualisierung verantwortlich.

(3) Gestaltung, Darstellung und Funktionen der Plattform bestimmt WoSuch. Die Hauptparameter für die Reihenfolge der Objekte und ihre Gewichtung sind auf der Seite „Wie wir sortieren“ beschrieben.

(4) Zusatzleistungen. Der Partner kann für einzelne Objekte gegen gesondertes Entgelt eine TOP-Platzierung oder eine Anzeige buchen. Preise, Laufzeiten, Werbegebiete und Positionen sind auf wosuch.com unter „Werben“ und auf der Seite „Wie wir sortieren“ beschrieben. Objekte mit Zusatzleistungen sind stets als „Anzeige“ gekennzeichnet. Zusatzleistungen werden für die gebuchte Laufzeit im Voraus berechnet. Während einer gebuchten TOP-Platzierung kann die Region des Objekts nicht geändert werden. Endet die Veröffentlichung des Objekts vor Ablauf der Laufzeit aus Gründen, die der Partner zu vertreten hat — etwa durch Verkauf, Vermietung, Löschung oder Kündigung —, erfolgt keine Erstattung.

(5) WoSuch kann die Plattform weiterentwickeln und Funktionen ändern. Wesentliche Einschränkungen der Leistungen nach Abs. 1 und 2 werden nach § 12 angekündigt.

§ 5 OBJEKTE UND ENTGELT

(1) Objekt im Sinne dieser Partner-AGB ist jede veröffentlichte Einheit — eine Wohnung oder ein Haus —, die als frei oder reserviert angeboten wird. Bei Projekten von Bauträgern ist jede verfügbare Einheit des Projekts ein Objekt; die Projektseite ist im Entgelt enthalten.

(2) Das Entgelt beträgt je Objekt und Kalendermonat den Preis der zum Leistungszeitraum veröffentlichten Preisliste unter wosuch.com („Preise & Konditionen“) für das Land des Partnerkontos. Die Preise sind gestaffelt: Jeder Preis gilt für die Objekte innerhalb seiner Stufe. Für Immobilienmakler und Bauträger gelten getrennte Stufen.

(3) Berechnet wird jedes Objekt, das im Kalendermonat mindestens einen Tag veröffentlicht und verfügbar war, für den ganzen Kalendermonat. Wird ein Objekt verkauft oder vermietet, ist der laufende Kalendermonat noch zu bezahlen, ab dem Folgemonat nicht mehr. Maßgeblich für die Zahl der Objekte sind die Aufzeichnungen von WoSuch; der Partner kann sie im Partner-Kabinett einsehen.

(4) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(5) WoSuch rechnet monatlich im Nachhinein ab und stellt die Rechnung elektronisch zu. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer. Ist der Partner trotz Mahnung mehr als 14 Tage im Verzug, kann WoSuch die Veröffentlichung nach § 10 aussetzen.

(6) Einwendungen gegen eine Rechnung erhebt der Partner binnen 30 Tagen ab Zugang schriftlich oder per E-Mail; danach gilt die Rechnung als anerkannt. WoSuch weist in der Rechnung auf diese Folge hin.

§ 6 GRATISPHASE UND GRÜNDUNGSPARTNER

(1) Gründungspartner ist, wer sein Partnerkonto bis einschließlich 31. März 2027 beantragt und freigeschaltet erhält. Gründungspartner veröffentlichen Objekte bis einschließlich 30. Juni 2027 ohne Entgelt nach § 5. Danach erhalten sie für zwölf Monate 25 % Rabatt auf das Entgelt nach § 5.

(2) Partner, die ihr Partnerkonto nach dem 31. März 2027 beantragen, veröffentlichen Objekte ab der Freischaltung einen Monat ohne Entgelt nach § 5.

(3) Die Gratisphase und der Gründungsrabatt werden je Unternehmen nur einmal gewährt, gemessen an der UID-Nummer oder der Firmenbuchnummer. Sie gelten nur für das Entgelt nach § 5, nicht für Zusatzleistungen nach § 4 Abs. 4.

(4) WoSuch informiert den Partner spätestens 30 Tage vor dem Ende der Gratisphase per E-Mail.

(5) Nach der Gratisphase werden Objekte nur weiter veröffentlicht, wenn der Partner die kostenpflichtige Veröffentlichung im Partner-Kabinett ausdrücklich bestellt. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Ohne Bestellung werden die Objekte mit dem Ende der Gratisphase offline genommen und 30 Tage danach samt Fotos und Dokumenten gelöscht; es entstehen keine Kosten. Das Partnerkonto bleibt bestehen, und der Partner kann jederzeit erneut Objekte übermitteln.

§ 7 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

(1) Der Vertrag über die kostenpflichtige Veröffentlichung läuft ab der Bestellung auf unbestimmte Zeit, ohne Mindestlaufzeit.

(2) Der Partner kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen, im Partner-Kabinett oder per E-Mail an kontakt@wosuch.com. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung werden die Objekte offline genommen und 30 Tage danach samt Fotos und Dokumenten gelöscht.

(3) WoSuch kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen und teilt dem Partner die Gründe vor dem Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger mit.

(4) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Frist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für WoSuch insbesondere vor, wenn der Partner wiederholt oder schwerwiegend gegen § 8 verstößt, seine Berechtigung nach § 1 Abs. 3 wegfällt oder er trotz Mahnung mehr als 30 Tage mit der Zahlung im Verzug ist. WoSuch teilt die Gründe auf einem dauerhaften Datenträger mit, außer eine gesetzliche Pflicht steht dem entgegen.

(5) Nach Vertragsende kann der Partner seine Statistiken noch 30 Tage im Partner-Kabinett abrufen und exportieren. Rechnungen und die zur Rechnungslegung erforderlichen Daten bewahrt WoSuch nach den gesetzlichen Fristen auf.

§ 8 PFLICHTEN DES PARTNERS UND INHALTE

(1) Der Partner veröffentlicht nur Objekte, die tatsächlich angeboten werden und für die er als Eigentümer, Bauträger oder auf Grund eines Auftrags des Berechtigten zur Vermarktung befugt ist. Lockangebote, Doppelinserate und Objekte anderer Anbieter ohne deren Zustimmung sind unzulässig.

(2) Die Angaben müssen wahr, vollständig und aktuell sein. Der Partner macht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, insbesondere zum Energieausweis (in Österreich nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012, in Deutschland nach dem Gebäudeenergiegesetz) und zur Provision.

(3) Verkaufte und vermietete Einheiten kennzeichnet der Partner unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen, als nicht mehr verfügbar.

(4) Der Partner verwendet nur Fotos, Grundrisse, Texte und sonstige Inhalte, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt. Visualisierungen, Renderings und Symbolbilder kennzeichnet er als solche.

(5) Inserate dürfen nicht diskriminieren, insbesondere nicht nach den Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

(6) Veröffentlicht der Partner Namen, Fotos oder Kontaktdaten von Ansprechpersonen, stellt er sicher, dass diese Personen damit einverstanden sind oder eine andere Rechtsgrundlage besteht.

(7) Kontaktanfragen von Interessenten verwendet der Partner nur zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage und in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung.

(8) Inserate dürfen keine Werbung für Dritte, keine Links auf andere Immobilienplattformen und keine in Bildern versteckten Kontaktdaten enthalten.

§ 9 NUTZUNGSRECHTE

(1) Der Partner räumt WoSuch für die Dauer der Veröffentlichung das einfache, unentgeltliche Recht ein, die übermittelten Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch anzupassen (etwa Größe, Ausschnitt, Format und Komprimierung von Bildern), in die Sprachen der Plattform zu übertragen und auf der Website, in den Apps, in Suchergebnissen, auf der Karte, im Firmenprofil, im Concierge und in Benachrichtigungen an Nutzer darzustellen.

(2) Das Nutzungsrecht endet mit der Löschung der Inhalte. Sicherungskopien werden innerhalb von 30 Tagen danach überschrieben.

(3) Der Partner hält WoSuch schad- und klaglos gegenüber Ansprüchen Dritter, die aus von ihm übermittelten Inhalten oder aus einem Verstoß gegen § 8 entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 10 PRÜFUNG, EINSCHRÄNKUNG UND AUSSETZUNG

(1) WoSuch kann Inserate automatisiert und manuell auf Vollständigkeit, Plausibilität und Rechtmäßigkeit prüfen.

(2) WoSuch kann einzelne Inserate einschränken, offline nehmen oder die Veröffentlichung insgesamt aussetzen, wenn ein Verstoß gegen § 8, gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese Partner-AGB vorliegt, wenn eine begründete Meldung über rechtswidrige Inhalte eingeht, bei Zahlungsverzug nach § 5 Abs. 5 oder wenn dies zum Schutz der Plattform oder der Nutzer erforderlich ist.

(3) WoSuch teilt dem Partner die Gründe spätestens mit der Maßnahme per E-Mail mit, unter Angabe der konkreten Tatsachen und des Grundes. Der Partner kann den Sachverhalt im Beschwerdeverfahren nach § 11 klären. Entfällt der Grund, hebt WoSuch die Maßnahme unverzüglich auf.

(4) Meldungen über rechtswidrige Inhalte bearbeitet WoSuch nach Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065.

§ 11 BESCHWERDEN

(1) Beschwerden — insbesondere zu Prüfung, Einschränkung, Aussetzung, Reihenfolge und Abrechnung — richtet der Partner an support@wosuch.com. Das Verfahren ist kostenlos. WoSuch antwortet innerhalb von fünf Werktagen und teilt das Ergebnis individuell mit.

(2) WoSuch ist ein kleines Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG und daher von den Pflichten nach Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2019/1150 ausgenommen. Das Beschwerdeverfahren nach Abs. 1 bietet WoSuch dennoch freiwillig an. Die Anrufung der ordentlichen Gerichte bleibt unberührt.

§ 12 ÄNDERUNGEN DER PARTNER-AGB UND DER PREISE

(1) WoSuch kündigt Änderungen dieser Partner-AGB und der Preise mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an. Erfordert eine Änderung technische oder geschäftliche Anpassungen beim Partner, gilt eine entsprechend längere Frist.

(2) Der Partner kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; die Kündigung wird vor dem Wirksamwerden der Änderung wirksam.

(3) Änderungen wirken nicht rückwirkend.

(4) Eine kürzere Frist gilt nur, wenn WoSuch gesetzlich oder behördlich zu einer Änderung verpflichtet ist oder eine unvorhergesehene Gefahr für die Plattform oder die Nutzer abwehren muss.

§ 13 DATEN

(1) Im Partner-Kabinett erhält der Partner Zugang zu den Daten, die durch seine Objekte entstehen (§ 4 Abs. 1), in zusammengefasster Form und ohne personenbezogene Daten von Nutzern. Kontaktanfragen erhält der Partner, wenn der Nutzer sie an ihn richtet.

(2) WoSuch verwendet Nutzungsdaten der Plattform zusammengefasst zur Bereitstellung, Abrechnung und Verbesserung der Plattform und für die Reihenfolge nach „Wie wir sortieren“. Daten eines Partners werden nicht an andere Partner weitergegeben und nicht verkauft.

(3) Für Kontaktanfragen sind WoSuch und der Partner jeweils eigenständig Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

§ 14 HAFTUNG

(1) WoSuch haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet WoSuch nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf die Summe der Entgelte, die der Partner in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis bezahlt hat. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) WoSuch haftet nicht für die Inhalte der Partner, für die Verträge zwischen Partnern und Interessenten und für Leistungen Dritter, die über die Plattform eingebunden sind.

§ 15 VERFÜGBARKEIT

(1) Eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform ist technisch nicht möglich und wird nicht geschuldet. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.

(2) Übernahmen über die OpenImmo-Schnittstelle erfolgen automatisiert und können sich verzögern.

§ 16 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt.

§ 17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Erklärungen nach diesen Partner-AGB können per E-Mail abgegeben werden.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(3) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Partner-AGB. Übersetzungen dienen der Information.